Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 aufgepasst!

AWO erhält Anerkennung zur Abrechnung hauswirtschaftlicher Leistungen mit der Pflegekasse

Hilfe im Alltag ist ein zentraler Angebotsbaustein der AWO Langen. Zusammen mit dem Essen auf Rädern, dem Hausnotruf und dem Fahrdienst tragen diese Angebote dazu bei, dass Menschen möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden bleiben können. Zudem bietet die AWO eine Liste mit Pflegediensten in Langen und Umgebung an, bzw. vermittelt hier gerne, da die AWO Langen selbst keinen Pflegedienst betreibt.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei häuslicher Pflege nicht nur Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen, sondern auch auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung bis zu einem Betrag von 125 € im Monat. Bisher konnte hier über die AWO nicht mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Das hat sich nun geändert.

Die AWO Langen hat in Zusammenarbeit mit der AWO Dietzenbach nun endlich die Anerkennung zur Abrechnung nach §45b SGB XI „zusätzliche Betreuungsleistungen“ zur Entlastung der Angehörigen des Pflegenden erhalten. Einen Anspruch auf die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in einer stationären Einrichtung haben alle Pflegebedürftigen, für die eine der Pflegegrade 1 bis 5 bestätigt ist.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftige richtet und zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt wird. Es handelt sich hierbei um eine zweckgebunden Leistung, die nur dann ausgezahlt wird, wenn sie für einen bestimmten Zweck verwendet wurde.

Hierzu gehört z.B.

  • Reinigung des Wohnbereichs
  • Wäschepflege
  • Tätigen von Einkäufen

Die AWO erweitert hierzu gerade das Team der Hauswirtschafter*innen, um der steigenden Nachfrage nachkommen zu können.

Mehr über die Angebote der AWO Langen erfahren Sie unter www.awo-langen.de oder telefonisch unter 06103 / 202620-0.